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Förderung durch das Land Berlin

Seit 2024

Die Mobile Stadtteilarbeit wurde 2024 durch das Land Berlin in der Landeshaushalt verstetigt. Die Förderung erfolgt durch die für Soziales zuständige Senatsverwaltung im Rahmen des Landesprogramms Mobile Stadtteilarbeit. Die wichtigsten Anforderungen des Landesprogramms wurden in den Eckpunkten der Mobilen Stadtteilarbeit festgehalten.

Beitrag: Eckpunkte der Mobilen Stadtteilarbeit

Mit der Landesförderung wird die Mobile Stadtteilarbeit als wichtiger Bestandteil der sozialen Infrastruktur Berlins dauerhaft gestärkt. Ziel ist es, Menschen in ihren Quartieren niedrigschwellig zu erreichen, gesellschaftliche Teilhabe zu fördern, nachbarschaftliches Engagement zu unterstützen und auf soziale Herausforderungen flexibel zu reagieren. Die Mobile Stadtteilarbeit ergänzt die Arbeit der Stadtteilzentren und Nachbarschaftseinrichtungen insbesondere dort, wo Menschen bestehende Angebote bislang nicht oder nur schwer erreichen. Sie arbeitet aufsuchend, vernetzt lokale Akteurinnen und Akteure und entwickelt gemeinsam mit den Menschen vor Ort bedarfsgerechte Angebote.

Die Förderung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Berliner Bezirken und den freien Trägern. Die für Soziales zuständige Senatsverwaltung verantwortet die fachliche Steuerung der Landesförderung und begleitet die Umsetzung der Mobilen Stadtteilarbeit. Zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität unterstützt der Verband für sozial-kulturelle Arbeit e.V. (Landesverband Berlin) die Teams der Mobilen Stadtteilarbeit durch Vernetzung, Erfahrungsaustauch, Fachveranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit und weitere begleitende Angebote.

Weitere Informationen zum Angebot der gesamtstädtischen Stadtteilarbeit finden Sie auf den Internetseiten der Senatsverwaltung:

Berliner Stadtteilzentren und Selbsthilfekontaktstellen

Anfragen richten Sie bitte an die E-Mail-Adresse:

stadtteilzentren@senasgiva.berlin.de
Schwarz-weiß-rotes Logo der Senatsverwaltung für Soziales

Förderung 2021 bis 2023

Von 2021 bis 2023 wurde das Vorhaben zu 100% aus Mitteln der Europäischen Union als Teil der Reaktion auf die Covid-19 Pandemie gefördert. Mit REACT-EU hat die Europäische Union eine Aufbauhilfe aufgelegt, mit der die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Covid19-Pandemie in Europa abgefedert werden sollen. 

REACT-EU steht für „Recovery Assistance for Cohesion and the Territories of Europe“ (Aufbauhilfe für den Zusammenhalt und die Gebiete Europas) und ist das zweitgrößte Förderinstrument im Rahmen von NextGenerationEU.

  1. Förderung & Begleitung

Weiterführende Links

Webseite der Senatsverwaltung für Soziales
Beitrag zur Pressekonferenz 2024: Landesprogramm Mobile Stadtteilarbeit

Kontakt

Senatsverwaltung: Abteilung Soziales

SenASGIVA
Oranienstraße 106
10969  Berlin
(030) 9028-0
stadtteilzentren@senasgiva.berlin.de

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Kontaktinformationen

Verband für sozial-kulturelle Arbeit e.V. – Landesverband Berlin
Zimmerstraße 26/27,
10969 Berlin
Geschäftsführerin: Gökçen Demirağlı
berlin@vska.de
+49 (0)30 861 01 91

Vorsitzende: Gabriele Geißler
Stellv. Vorsitzender: Robby Schönrich
Registernummer: VR 36227 B

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Förderung

Seit Januar 2024 wird die Mobile Stadtteilarbeit vom Land Berlin gefördert.

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